Die Geschichte der Burg Wolfstein

Die Ursprünge der Burg Wolfstein liegen im Dunkeln. Bereits um 1120 soll hier ein gewisser Ulrich v. Wolfstein aus hochadeligem Geschlecht seinen Sitz gehabt haben, doch sichere Beweise fehlen.
Nach den bisherigen archäologischen Befunden wurde die Burg Wolfstein vermutlich in der späten Staufer Zeit (1. Hälfte bis Mitte des 13. Jahrhunderts) als Reichsministerialensitz errichtet.

Erst mit dem Sulzbürger Gottfried (II.) ist der erste Burgherr eindeutig nachgewiesen. Er nannte sich seit 1283 nach Wolfstein. Dieser Name blieb seither die Familienbezeichnung, auch als Burg und Herrschaft Wolfstein längst wieder verloren wurden. Im 14. Jahrhundert konnten die Wolfsteiner ihren Güterbesitz im Umkreis der Burg Wolfstein weiter vermehren und ihren Einfluss steigern. 1349 erwirkten sie von König Karl IV. sogar das Privileg, eine Stadt unterhalb der Burg Wolfstein anlegen zu dürfen, mit allen Rechten, die die Stadt Neumarkt auch hatte. Der Plan wurde allerdings nie verwirklicht.

Ab Mitte des 14. Jahrhunderts kam es zu einer Aufteilung des angewachsenen Wolfsteinschen Besitzes, der nun von zwei Familien getrennt verwaltet wurde. Es bildeten sich die Linien „Wolfstein-Allersberg“ und „Sulzbürg-Pyrbaum“ heraus. Was Wolfstein betrifft, so waren die Besitzverhältnisse kompliziert. Nach Art einer Erbengemeinschaft war die Burg meist unter mehreren Familienmitgliedern aufgeteilt. Durch Verpfändung und Rückkauf gelangte 1383 ein Teil der Burg über Stephan v. Wolfstein auch an die Sulzbürger-Pyrbaumer Linie. Die Besitzrechte dieses Familienzweiges führten in der übernächsten Generation zu Erbstreitigkeiten, die schließlich von Friedrich v. Wolfstein 1449 durch Zahlung einer Abfindung bereinigt wurden.

Trotz mancher familieninterner Zwistigkeiten hatten die Wolfsteiner das gemeinsame Ziel, ihren Herrschaftsbereich um die Burg Wolfstein zu sichern und abzurunden. 1434 erhielten sie von Kaiser Sigismund ein Privileg, wonach die Burg Wolfstein und alle Untertanen die gleichen Rechte haben sollten wie die Stadt Neumarkt und ihre Bürger. Dieses kaiserliche Privileg war vor allem auch gegen die wittelsbachischen Landesfürsten gerichtet, die ihrerseits ihren Herrschaftsanspruch über das Gebiet durchsetzen wollten. Ungeachtet aller Rivalität zwischen den Wolfsteinern und den wittelsbachischen Landesherren gab es auch Perioden guter Zusammenarbeit. Vor allem Friedrich v. Wolfstein stand oft in landesherrlichen Diensten; u.a. war er auch als fürstlicher Rat für den Pfalzgrafen und Dänenkönig Christof tätig. Für seinen „treuen Dienste“ verlieh ihm dieser 1442 die „Hohe Gerichtsbarkeit“ über den Burgbezirk Wolfstein und zwei weitere Dörfer.

Von diesem Machtzuwachs konnten die Wolfsteiner jedoch nicht mehr lange profitieren. Offenbar wurde unter Pfalzgraf Otto I. der Druck auf die Wolfsteiner Herrschaft wieder stärker. Jedenfalls sah sich der neue Burgherr gezwungen, sich nach einem mächtigen Schutzherrn umzusehen. Am 13. Dezember 1460 übergab er Wolfstein der Lehenshoheit des böhmischen Königs. Durch den frühen Tod des Hans v. Wolfstein ohne männliche Erben (1462) war die Burg und die dazugehörige Herrschaft für die Wolfsteiner verloren. Der Böhmenkönig zog das erledigte Lehen ein und verlieh es an Appel Vitzthum v. Neuenschönberg (Böhmen) und dessen Söhne weiter.

Bereits drei Jahre später verkauften die neuen Besitzer die für sie abgelegene Burg und Herrschaft Wolfstein an den wittelsbachischen Pfalzgrafen Otto II. Dieser hatte größtes Interesse an der Erwerbung, da er nun sein Herrschaftsgebiet um Neumarkt weiter abrunden konnte. Nach dem Kauf wurden auch noch letzte Besitzanteilsrechte von Mitgliedern des Allersberger Familienzweiges der Wolfsteiner abgegolten. Damit war eingetreten, was die Wolfsteiner eigentlich immer verhindern wollten: Wolfstein wurde dem pfalzgräflichen Territorium einverleibt, die Burg zum Zentrum eines neu gebildeten Pflegeamtes. Auf der Burg Wolfstein führte nun ein angestellter „Pfleger“ die Amtsgeschäfte für den Landesfürsten. Er verwaltete die Abgaben der bäuerlichen Untertanen und übte auch richterliche Funktionen aus. Zum Burgpersonal gehörte auch ein „Amtsknecht“ sowie eine Wachmannschaft.

Vor Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Pflegerstelle auf der Burg Wolfstein aufgelöst. Die Verwaltung des Pflegeamtes übernahm von nun an das Hofkastenamt Neumarkt. Die Burg Wolfstein verlor erheblich an Bedeutung. Der bauliche Zustand verschlechterte sich zunehmend, Gebäudeschäden wurden nur noch notdürftig repariert. 1607 wurde die Burg als „im Grunde eingegangen“ bezeichnet. Pläne zu einer umfassenden Renovierung ließen sich nicht mehr verwirklichen. Die Burganlage wurde schließlich dem Verfall preisgegeben.

 

Die Wolfsteiner

Die Sulzbürg-Wolfsteiner zählten zu den bedeutendsten Adelsgeschlechtern der Oberpfalz. Im Laufe der Jahrhunderte gelang ihnen der Aufstieg von einfachen Reichsdienstmannen (Ministerialen) zum Reichsfürstenstand. Der früheste bekannte Vertreter dieses Geschlechtes ist Gottfried v. Sulzbürg (=1259), der erstmals 1217 als Reichsministeriale urkundlich erwähnt ist. Als Verwalter von Reichsgütern im Neumarkter Raum gelangte er zu Ansehen und Macht. Durch seine geschickte Heiratspolitik „er war zweimal mit Frauen aus dem Hochadel verehelicht“ vermehrten sich Einfluss und Besitz.

Ganz im Stil des hohen Adels gründete er Seligenporten als Hauskloster und bestimmte es zur Grablege der Familie. Das große Selbstbewusstsein Gottfrieds v. Sulzbürg zeigte sich auch im Thronstreit der Jahre 1246/56, als er sich auf die Seite der Gegenkönige schlug und dafür mit weiteren Einkünften belohnt wurde. Vermutlich verfügte das Geschlecht der Sulzbürger bereits zu dieser Zeit auch über die Burg Wolfstein. Gottfrieds gleichnamiger Sohn aus seiner zweiten Ehe nannte sich im Unterschied zum Vater und Bruder nach „Wolfstein“ (1283 erstmals belegt). Da die übrige Sulzüürger Verwandtschaft in männlicher Linie ausstarb, wurde dieser Gottfried (II.) zum eigentlichen Begründer der Wolfsteiner Dynastie.

Bereits in der nächsten Generation konnten die Wolfsteiner ihren Güterbesitz erheblich vermehren. Sie verstanden es, durch Kauf und Heirat weitere Orte und Gebiete unter ihre Herrschaft zu bringen. Zu den wichtigsten Erwerbungen gehörten Allersberg und Pyrbaum, sowie Obersulzbürg, das sie früher schon einmal besessen hatten. Gleichzeitig wurde versucht, diese Besitzkomplexe zu erweitern und zu geschlossenen Herrschaftsbezirken auszubilden.

Mit dieser Erwerbspolitik traten die Wolfsteiner in direkte Konkurrenz zu den bayerischen Herzögen, die bestrebt waren, ihre Landesherrschaft lückenlos auszubauen. Gegen den Widerstand der Wittelsbacher gelang den Wolfsteinern 1403 auch der Rückkauf ihres früheren Stammsitzes Niedersulzbürg. Damit waren die Grundlagen zum Aufbau eines eigenen Territoriums in dieser Region geschaffen.

Ein wichtiges Machtmittel hierzu war die so genannte Hochgerichtsbarkeit („Halsgericht“), die durch ein kaiserliches Privileg 1414 verliehen wurde. Auch für den Burgbezirk Wolfstein konnte man 1445 dieses Vorrecht erlangen. Die Verleihung erfolgte durch den Dänenkönig Christof, Sohn des Pfalzgrafen Johann von Neumarkt, in einer Phase guter Zusammenarbeit mit den Wolfsteinern.

Auf Dauer war die Burg und Herrschaft Wolfstein jedoch nicht zu halten. Die Übermacht der Pfalzgrafen in dieser Region zwang die Wolfsteiner, sich unter die Lehenshoheit der böhmischen Krone zu begeben. Nach dem Tod des Hans v. Wolfstein (=1462) kam der Besitz schließlich 1465 an die Wittelsbacher (siehe Tafel 2). Wolfstein wurde ein pfalzgräfliches Pflegeamt. Dieser Gebietsverlust schmälerte zwar den Wolfsteiner Besitz, nicht aber deren Macht. Im Gegenteil: Im Jahre 1523 erhob sie Kaiser Karl V. in den erblichen Reichsfreiherrenstand und verlieh ihnen weitere Privilegien. Damit waren ihre Territorien um Sulzbürg und Pyrbaum der landgraflichen Gewalt der Wittelsbacher endgültig entzogen. Eine letzte Machterhöhung erfuhren die Wolfsteiner 1673, als Albrecht v. Wolfstein von Kaiser Leopold in den Reichsgrafenstand erhoben wurde.

Mit dem Tod des Reichsgrafen Christian Albrecht v. Wolfstein (=1740) erlosch das Geschlecht in männlicher Linie. Sätliche Reichsgäter, die die Wolfsteiner besessen hatten, gingen laut Vertrag an das Kurfürstentum Bayern über. Der Eigenbesitz (Allodien) der Familie konnte nach langen Auseinandersetzungen schließlich ebenfalls vom bayerischen Kurfürsten erworben werden.

 

Publikationen:

Köhler, Johann David: Historia Genealogica Dominorvm Et Comitvm De Wolfstein Lib. Baronvm In Svlzbvrgo Svperiore Et Pyrbavm. Frankfurt, 1726

 

Köhler, Johann David; aus dem Lateinischen vom Herbert Rädle: Geschichte der Wolfsteiner. Neumarkt i. d. Opf, 2001

 

Moosbauer, Roman: Geschichte und Bedeutung des „Benefiziums“ auf der Burgkapelle Wolfstein. Neumarkt i. d. Opf, 1999

 

Moosbauer, Roman: Die Wolfsteiner als Teilnehmer an Ritterlichen Turnieren. Neumarkt i. d. Opf, 1999

 

Wolfsteinfreunde Neumarkt e.V.: Steine erzählen vom Mittelalter – Archäologie und Geschichte der Burg Wolfstein. Neumarkt i. d. Opf., 2000

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Tietz et al.: Naturdenkmal Ruine Wolfstein. Universität Hamburg

 

Präger, Frank; Unterburger, Robert: Die Geschichte der Wolfsteiner Altenheim-Stiftung in Allersberg. Allersberg, 2009